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Schon das Anbieten eines selbstgemischten Likörs kann in Deutschland unterbunden werden. Wusstet ihr, dass ein Bauer die Milch seiner Kuh an die Molkerei abgeben MUSS und sie formal erst dann trinken darf? Solches Regelwerk wird in Deutschland im Namen einer "Sicherheit" seit hundert Jahren aufgetürmt. Es hat aber mit Konkurrenz der Markthändler zu tun: Die zeigen sich gegenseitig wegen irgendwas beim Amt an, und das Amt enteignet dann den Anzeiger und den Angezeigten. Deutschland ist ein England. Auf einem ordentlichen Markt, mit zeitgemäß gekleideten Jugendlichen, muss ich in vielen Fällen gekaufte statt selbstgemachte Essenzen anbieten. Hier für meinen "Glückszucker" ein angeblicher Import aus China, die Firma sitzt in der Schweiz, namens PO-HO, auf dem brav in vom Gewerbeamt verlangter Weise deklariert wird: 100 g enthalten 45,5 g Pfefferminz, 48,0 g Eukalyptus, 3,5 g Anis, 2,6 g Wacholderbeer, 0,4 g Nelken-Öl. |